Das Onlinezugangsgesetz (OZG) |
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Ihr Ansprechpartner V.P.A. GmbH:
Petra Aigner |
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Wir als starker Partner an Ihrer Seite machen den Weg frei für Sie für das Digitale AmtWir sind mit einer Jahrzehntelangen Erfahrung der richtige Partner für Sie, die Voruassetzungen des OZG´s umzusetzen.Vor allem die "behördeneigenen Formulare", die im OZG-Leistungskatalog nicht umgesetzt werden, werden von uns für Sie fachmännisch digitalisiert, um diese dann gemäß OZG vorzubereiten. Wir setzen Ihre Online-Formulare schnell, unkompliziert und kostengünstig für die BayernID um. Es bleibt am Schluss für die Bürger und Bürgerinnen und für die Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen in den Kommunen immer ein Formular in PDF-Form erhalten. Zögern Sie nicht und fordern Sie ein Angebot bei uns an. Wir freuen uns von Ihnen zu hören um das Projekt gemeinsam bis zum 31.12.2023 zu stemmen. FormOffice
Das ReifegradmodellAuszug vom BMI: Die Verwaltungsleistungen, die den Reifegrad 2 erreicht
haben, sind als Antrag digital verfügbar. Sobald das
Antragsverfahren vollständig digital abgewickelt werden kann, zum
Beispiel indem alle Nachweise rechtsverbindlich online übermittelt
und Bescheide digital zugestellt werden können und ein digitaler
Bezahlprozess verfügbar ist, wird Stufe 3 des Reifegradmodells
erreicht. Alle OZG-Leistungen müssen bis Ende des Jahres 2022
mindestens auf Stufe 3 flächendeckend elektronisch angeboten
werden. Zur Reifegradstufe 3 gehört insbesondere, dass der
Antragsprozess, die Authentifizierung und Nachweisübermittlung
online möglich sind. Darüber hinaus umfasst die Quelle BMI
Voraussetzungen für die Förderung/Label Digitales Amt/OZG-RichtlinienFörderungsvoraussetzungen:
Voraussetzungen für Label „Digitales Amt“: Im BayernPortal müssen mindestens 50 Online-Verfahren verlinkt sein (die Formulare müssen online einreichbar sein). Umsetzung des OZG´s: Wörtlich handelt es sich laut dem
Onlinezugangsgesetz (OZG) um die "elektronische Abwicklung von
Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische
Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über
allgemein zugängliche Netze". Damit ist das nach außen
wirkende Handeln der Verwaltung gemeint – also das gegenüber
den Nutzerinnen und Nutzern. Dies wurde bei weitem nicht erreicht, deshalb verlieren Sie keine Zeit, und fordern Sie unser Angebot an. Wir setzen die Formulare unkompliziert, schnell und kostengünstig auf die BayernID um. Vor allem die behördeneigenen Formulare, die nicht über einen Softwareanbieter umgesetzt werden, erstellen wir für Sie, um diese dann auch in die BayernID einzupflegen. Somit können Sie weiterhin, wie gewohnt, mit Ihren Formularen, die aus der Praxis heraus entstanden sind, nutzen.
FormOffice
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