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Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Ihr Ansprechpartner
V.P.A. GmbH:

Petra Aigner
Tel: 0 87 24 / 96 59 48
E-Mail: formoffice@hmv-vpa.de

Wir als starker Partner an Ihrer Seite machen den Weg frei für Sie für das Digitale Amt

Wir sind mit einer Jahrzehntelangen Erfahrung der richtige Partner für Sie, die Voruassetzungen des OZG´s umzusetzen.

Vor allem die "behördeneigenen Formulare", die im OZG-Leistungskatalog nicht umgesetzt werden, werden von uns für Sie fachmännisch digitalisiert, um diese dann gemäß OZG vorzubereiten.

Wir setzen Ihre Online-Formulare schnell, unkompliziert und kostengünstig für die BayernID um.
Es bleibt am Schluss für die Bürger und Bürgerinnen und für die Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen in den Kommunen immer ein Formular in PDF-Form erhalten.

Zögern Sie nicht und fordern Sie ein Angebot bei uns an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören um das Projekt gemeinsam bis zum 31.12.2023 zu stemmen.

FormOffice
HMV – V.P.A. GmbH
Staudach 24 | 84323 Massing
Telefon: 0 87 24 / 96 59 48 | Telefax: 0 87 24 / 96 59 49
E-Mail: formoffice@hmv-vpa.de

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Das Reifegradmodell

Reifegrad

Auszug vom BMI:
Eine OZG-Leistung entspricht einem Bündel von Verwaltungsleistungen. Einzelne Verwaltungsleistungen aus dem Bündel OZG-Leistung können im Digitalisierungsprozess unterschiedlich weit fortgeschritten sein und zu verschiedenen Zeitpunkten live gehen. Die OZG-Leistung gilt daher als online, wenn mindestens eine zugehörige Verwaltungsleistung den Reifegrad 2 erreicht hat (und im Digitalisierungsprogramm Föderal in mindestens einer Kommune verfügbar ist).
Verwaltungsleistungen, die bereits online sind, werden bis zur Zielerreichung einer vollständigen OZG-Umsetzung – und damit einer hohen Nutzerfreundlichkeit – weiterentwickelt, bis sie flächendeckend in allen Kommunen in Deutschland nutzerfreundlich verfügbar sind. Leistungen aus dem Digitalisierungsprogramm Bund sind bereits bei Go-Live flächendeckend deutschlandweit verfügbar.

Die Verwaltungsleistungen, die den Reifegrad 2 erreicht haben, sind als Antrag digital verfügbar. Sobald das Antragsverfahren vollständig digital abgewickelt werden kann, zum Beispiel indem alle Nachweise rechtsverbindlich online übermittelt und Bescheide digital zugestellt werden können und ein digitaler Bezahlprozess verfügbar ist, wird Stufe 3 des Reifegradmodells erreicht. Alle OZG-Leistungen müssen bis Ende des Jahres 2022 mindestens auf Stufe 3 flächendeckend elektronisch angeboten werden. Zur Reifegradstufe 3 gehört insbesondere, dass der Antragsprozess, die Authentifizierung und Nachweisübermittlung online möglich sind. Darüber hinaus umfasst die
Reifegradstufe 3, dass ein Bescheid digital bereitgestellt wird, sofern der Nutzer bzw. die Nutzerin einen entsprechenden digitalen Rückkanal eröffnet.

Quelle BMI

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Voraussetzungen für die Förderung/Label Digitales Amt/OZG-Richtlinien

Förderungsvoraussetzungen:

  • Der Online-Dienst muss sowohl an die BayernID – zur Authentifizierung – angebunden als auch als Online Service des Zuwendungsempfängers im BayernPortal verfügbar sein.
  • Der Online-Dienst muss die Nutzung der weiteren Basisdienste des BayernPortals (Postkorb,E-Payment) vorsehen, sofern der Online-Dienst einen Rückkanal von der Verwaltung zum Nutzer sowie eine Bezahlmöglichkeit erfordert.
    Statt des Basisdienstes E-Payment kann auch ein anderes vergleichbares Bezahlsystem eingesetzt werden.
  • Der Online-Dienst muss auch in einer für mobile Endgeräte optimierten Form angeboten werden.
  • Eine Förderung wird schließlich nur für die Zuwendungsempfänger gewährt, die in Summe (einschließlich der bereits angebotenen Online-Dienste) mindestens 20 Online-Dienste (die Bezirke mindestens 15 Online-Dienste) anbieten werden.
    Gefördert werden jedoch nur die neu geschaffenen Online-Dienste
  • Die Ausgaben müssen über 5.000,00 EUR liegen (Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von Online-Diensten mit oder ohne Fachverfahren sowie ggf. Lizenzkosten für maximal zwei Jahre).
    Laufende Leistungen für zum Beispiel Pflege, Wartung, Weiterentwicklung zählen nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
    Es werden nur Beschaffungsmaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von bisher nicht angebotenen Online-Diensten gefördert.

Voraussetzungen für Label „Digitales Amt“:

Im BayernPortal müssen mindestens 50 Online-Verfahren verlinkt sein (die Formulare müssen online einreichbar sein).

Umsetzung des OZG´s:

Wörtlich handelt es sich laut dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um die "elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze". Damit ist das nach außen wirkende Handeln der Verwaltung gemeint – also das gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern.
Die OZG-Leistung gilt als online, wenn mindestens eine zugehörige Verwaltungsleistung den Reifegrad 2 erreicht hat (und im Digitalisierungsprogramm Föderal in mindestens einer Kommune verfügbar ist). Heißt: Eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich.
Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden.
Sobald das Antragsverfahren vollständig digital abgewickelt werden kann, zum Beispiel indem alle Nachweise rechtsverbindlich online übermittelt (hierzu ist die Authentifizierung über eID oder authega über die BayernID oder das BayernPortral erforderlich) und Bescheide digital zugestellt werden können und ein digitaler Bezahlprozess verfügbar ist, wird Stufe 3 des Reifegradmodells erreicht. Darüber hinaus umfasst die Reifegradstufe 3, dass ein Bescheid digital bereitgestellt wird, sofern der Nutzer/die Nutzerin einen entsprechenden digitalen Rückkanal eröffnet.
Alle OZG-Leistungen sollten bis Ende des Jahres 2022 mindestens auf Stufe 3 flächendeckend elektronisch angeboten werden. 

Dies wurde bei weitem nicht erreicht, deshalb verlieren Sie keine Zeit, und fordern Sie unser Angebot an. Wir setzen die Formulare unkompliziert, schnell und kostengünstig auf die BayernID um.

Vor allem die behördeneigenen Formulare, die nicht über einen Softwareanbieter umgesetzt werden, erstellen wir für Sie, um diese dann auch in die BayernID einzupflegen. Somit können Sie weiterhin, wie gewohnt, mit Ihren Formularen, die aus der Praxis heraus entstanden sind, nutzen.

 

FormOffice
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Staudach 24 | 84323 Massing
Telefon: 0 87 24 / 96 59 48 | Telefax: 0 87 24 / 96 59 49
E-Mail: formoffice@hmv-vpa.de

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