Wir als starker Partner an Ihrer Seite machen den Weg frei für Sie für das Digitale Amt
Wir sind mit einer Jahrzehntelangen Erfahrung der richtige Partner für Sie, die Voruassetzungen des OZG´s umzusetzen.
Vor allem die "behördeneigenen Formulare", die im
OZG-Leistungskatalog nicht umgesetzt werden, werden von uns für
Sie fachmännisch digitalisiert, um diese dann gemäß OZG
vorzubereiten.
Wir setzen Ihre Online-Formulare schnell, unkompliziert und kostengünstig für die BayernID um.
Es bleibt am Schluss
für die Bürger und Bürgerinnen und für die
Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen in den Kommunen immer ein Formular
in PDF-Form erhalten.
Zögern Sie nicht und fordern Sie ein Angebot bei uns an.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören um das Projekt gemeinsam bis zum 31.12.2023 zu stemmen.
FormOffice
HMV – V.P.A. GmbH
Staudach 24 | 84323 Massing
Telefon: 0 87 24 / 96 59 48 | Telefax: 0 87 24 / 96 59 49
E-Mail: formoffice@hmv-vpa.de
Das Reifegradmodell
Auszug vom BMI:
Eine OZG-Leistung entspricht einem Bündel von
Verwaltungsleistungen. Einzelne Verwaltungsleistungen aus dem
Bündel OZG-Leistung können im Digitalisierungsprozess
unterschiedlich weit fortgeschritten sein und zu verschiedenen
Zeitpunkten live gehen. Die OZG-Leistung gilt daher als online, wenn
mindestens eine zugehörige Verwaltungsleistung den Reifegrad 2
erreicht hat (und im Digitalisierungsprogramm Föderal in
mindestens einer Kommune verfügbar ist).
Verwaltungsleistungen, die bereits online sind, werden bis zur
Zielerreichung einer vollständigen OZG-Umsetzung – und damit
einer hohen Nutzerfreundlichkeit – weiterentwickelt, bis sie
flächendeckend in allen Kommunen in Deutschland nutzerfreundlich
verfügbar sind. Leistungen aus dem Digitalisierungsprogramm Bund
sind bereits bei Go-Live flächendeckend deutschlandweit
verfügbar.
Die Verwaltungsleistungen, die den Reifegrad 2 erreicht
haben, sind als Antrag digital verfügbar. Sobald das
Antragsverfahren vollständig digital abgewickelt werden kann, zum
Beispiel indem alle Nachweise rechtsverbindlich online übermittelt
und Bescheide digital zugestellt werden können und ein digitaler
Bezahlprozess verfügbar ist, wird Stufe 3 des Reifegradmodells
erreicht. Alle OZG-Leistungen müssen bis Ende des Jahres 2022
mindestens auf Stufe 3 flächendeckend elektronisch angeboten
werden. Zur Reifegradstufe 3 gehört insbesondere, dass der
Antragsprozess, die Authentifizierung und Nachweisübermittlung
online möglich sind. Darüber hinaus umfasst die
Reifegradstufe 3, dass ein Bescheid digital bereitgestellt wird, sofern
der Nutzer bzw. die Nutzerin einen entsprechenden digitalen
Rückkanal eröffnet.
Quelle BMI
Voraussetzungen für die Förderung/Label Digitales Amt/OZG-Richtlinien
Förderungsvoraussetzungen:
- Der Online-Dienst muss sowohl an die BayernID – zur Authentifizierung – angebunden als auch als Online Service des Zuwendungsempfängers im BayernPortal verfügbar sein.
- Der Online-Dienst muss die Nutzung der weiteren
Basisdienste des BayernPortals (Postkorb,E-Payment) vorsehen, sofern
der Online-Dienst einen Rückkanal von der Verwaltung zum Nutzer
sowie eine Bezahlmöglichkeit erfordert.
Statt des Basisdienstes E-Payment kann auch ein anderes vergleichbares Bezahlsystem eingesetzt werden.
- Der Online-Dienst muss auch in einer für mobile Endgeräte optimierten Form angeboten werden.
- Eine Förderung wird schließlich nur
für die Zuwendungsempfänger gewährt, die in Summe
(einschließlich der bereits angebotenen Online-Dienste) mindestens 20 Online-Dienste (die Bezirke mindestens 15 Online-Dienste) anbieten werden.
Gefördert werden jedoch nur die neu geschaffenen Online-Dienste
- Die Ausgaben müssen über 5.000,00 EUR liegen (Kosten für die
Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung
von Online-Diensten mit oder ohne Fachverfahren sowie ggf. Lizenzkosten
für maximal zwei Jahre).
Laufende Leistungen für zum Beispiel Pflege, Wartung, Weiterentwicklung zählen nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Es werden nur Beschaffungsmaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von bisher nicht angebotenen Online-Diensten gefördert.
Voraussetzungen für Label „Digitales Amt“:
Im BayernPortal müssen mindestens 50 Online-Verfahren verlinkt sein (die Formulare müssen online einreichbar sein).
Umsetzung des OZG´s:
Wörtlich handelt es sich laut dem
Onlinezugangsgesetz (OZG) um die "elektronische Abwicklung von
Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische
Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über
allgemein zugängliche Netze". Damit ist das nach außen
wirkende Handeln der Verwaltung gemeint – also das gegenüber
den Nutzerinnen und Nutzern.
Die OZG-Leistung gilt als online, wenn mindestens eine zugehörige
Verwaltungsleistung den Reifegrad 2 erreicht hat (und im
Digitalisierungsprogramm Föderal in mindestens einer Kommune
verfügbar ist). Heißt: Eine Online-Beantragung ist
grundsätzlich möglich.
Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden.
Sobald das Antragsverfahren vollständig digital abgewickelt werden
kann, zum Beispiel indem alle Nachweise rechtsverbindlich online
übermittelt (hierzu ist die Authentifizierung über eID oder
authega über die BayernID oder das BayernPortral erforderlich) und
Bescheide digital zugestellt werden können und ein digitaler
Bezahlprozess verfügbar ist, wird Stufe 3 des Reifegradmodells
erreicht. Darüber hinaus umfasst die Reifegradstufe 3, dass ein
Bescheid digital bereitgestellt wird, sofern der Nutzer/die Nutzerin
einen entsprechenden digitalen Rückkanal eröffnet.
Alle OZG-Leistungen sollten bis Ende des
Jahres 2022 mindestens auf Stufe 3 flächendeckend elektronisch
angeboten werden.
Dies wurde bei weitem nicht erreicht, deshalb
verlieren Sie keine Zeit, und fordern Sie unser Angebot an. Wir setzen
die Formulare unkompliziert, schnell und kostengünstig auf die
BayernID um.
Vor allem die behördeneigenen Formulare, die nicht
über einen Softwareanbieter umgesetzt werden, erstellen wir
für Sie, um diese dann auch in die BayernID einzupflegen. Somit
können Sie weiterhin, wie gewohnt, mit Ihren Formularen, die aus
der Praxis heraus entstanden sind, nutzen.
FormOffice
HMV – V.P.A. GmbH
Staudach 24 | 84323 Massing
Telefon: 0 87 24 / 96 59 48 | Telefax: 0 87 24 / 96 59 49
E-Mail: formoffice@hmv-vpa.de
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